Wenn Sie einen Fahrradträger für Ihre Heckklappe kaufen, kann es sein, dass dieser Ihr Kennzeichen verdeckt. Sie müssen daher Ihr Kennzeichen ummontieren, wenn es verdeckt ist. Diese Regelung gilt allerdings nur in Deutschland. In anderen Ländern gibt es verschiedene Regelungen. In Österreich ist es beispielsweise erlaubt, eine rote Kennzeichentafel am Fahrradträger zu montieren. Somit erspart man sich das lästige Ummontieren des Originalkennzeichens. Selbiges gilt für Italien, wobei man hier eine zusätzliche Warntafel anbringen muss. In der Schweiz gilt diese rote Zusatztafel ebenfalls, nicht jedoch in Ungarn. Hier ist die Gesetzeslage ähnlich wie in Deutschland.
Diese Gesetze verändern sich jedoch immer wieder. Überprüfen Sie daher vor jeder Fahrt mit dem Fahrradträger, ob Sie gesetzeskonform unterwegs sind!